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Aktuelles

21
Aug 2015

Haftung für fehlerhafte Herzschrittmacher.

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Erhebliche Ausdehnung der Produkthaftung durch den EuGH
Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 05.03.2015 (C-503/13 und C-504/13) muss der Hersteller eines fehlerhaften Herzschrittmachers die Kosten für den notwendigen Austausch übernehmen und zwar auch dann, wenn nur der Verdacht eines Fehlers besteht. Bisher musste der Betroffene u.a. den Produktfehler nachweisen. Dieses Urteil stellt eine erhebliche Ausdehnung der Produkthaftung dar. ...

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21
Aug 2015

Haftung für Befunderhebungsfehler

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Grundsätzlich hat der Patient den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden nachzuweisen. Dabei ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Erstere betrifft die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Rechtsgutverletzung als solche, also für den Primärschaden des Patienten im Sinne einer Belastung seiner ...

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21
Aug 2015

Entbindung in einem Geburtshaus.

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Kann ein Gynäkologe verpflichtet sein, von einer Entbindung in einem Geburtshaus abzuraten?
Das OLG Naumburg hatte sich in einem aktuellen Urteil vom 16.01.2014, Az: 1 U 78/12, mit der Frage auseinander zu setzen gehabt, ob einem betreuenden Gynäkologen die Verpflichtung obliegt, von einer Entbindung in einem Geburtshaus abzuraten. Um was ging es? Die Klägerin in jenem Prozess war am 13.03.1997 in einem Geburtshaus geboren worden. Während des Geburtsvorganges ...

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21
Aug 2015

Anforderungen an Mammograhie-Screeninguntersuchung

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Das Oberlandesgericht Köln befasste sich mit einem aktuellen Beschluss vom 12.10.2012 und 19.11.2012 mit den Anforderungen an eine Mammographie-Screening-Untersuchung (5 U 102/12). Die dortige Klägerin begehrte Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Brustkrebsvorsorgeuntersuchung. Sie stellte sich zu einem Mammographie-Screening in dem Institut der Beklagten vor. Die technische Kraft, die die Mammographie durchführte, nahm dabei auf, dass bei der Klägerin ...

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