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Erfüllung von Urlaubsansprüchen, wenn keine Tilgungsbestimmung vorliegt

28.07.2022
von Dr. Christoph Schlüter
ARBEITSRECHT

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 01.03.2022, 9a ZR 353/21, mit der Fragestellung der Erfüllung eines Urlaubsanspruchs bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung befasst. Stehen einem Arbeitnehmer im Kalenderjahr Ansprüche auf Erholungsurlaub zu, die auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen und für die unterschiedliche Regelungen gelten, findet § 366 BGB Anwendung, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Nimmt der Arbeitgeber dabei keine Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 Abs.1 BGB vor, findet nach der genannten Entscheidung des BAG die in § 366 Abs.2 BGB vorgegebene Tilgungsreihenfolge mit der Maßgabe Anwendung, dass zuerst gesetzliche Urlaubsansprüche und erst dann den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Urlaubsansprüche erfüllt werden.

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