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Inkasso / Zwangsvollstreckung

Auto Türgriff mit Pfandsiegel

Der juristische Erfolg in Gestalt eines obsiegenden Urteils ist oftmals erst nur die 1. Hürde, die bei der Durchsetzung von Ansprüchen genommen werden muss. Weigert sich der Schuldner trotz des Urteils aber immer noch, die Forderung auszugleichen, hängt der wirtschaftliche Erfolg von einer effizienten Zwangsvollstreckung ab. Die Zwangsvollstreckung richtet sich dabei nach der Art des zu vollstreckenden Anspruchs. So kommt die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zum Zwecke der Vollstreckung von Geldforderungen in Betracht, der bewegliches Vermögen des Schuldners pfändet und ggf. dem Schuldner die „eidesstattliche Versicherung„ abnimmt.

Daneben können Ansprüche des Schuldners gegen Dritte gepfändet werden (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung). Eine weitere Möglichkeit stellt die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung von Immobiliarvermögen des Schuldners oder die Eintragung einer Sicherungshypothek dar. Bei all diesen Maßnahmen muss der Gläubiger dabei auf staatliche Vollstreckungsorgane zurückgreifen, kann die Vollstreckung also nicht privat durchführen. Für Sie als Mandant ist letztlich nur von Interesse, dass wir Ihre Ansprüche durchsetzen.

In unserer Sozietät ist hierfür eine gut organisierte und effiziente Vollstreckungs- und Inkassoabteilung eingerichtet. Wir machen Forderungen für unsere Mandanten gerade in Zeiten ansteigender Insolvenzverfahren schnell geltend, beantragen Mahn- und Vollstreckungsbescheide und schöpfen alle Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts aus, um titulierte Forderungen zeitnah und erfolgreich umzusetzen

Ihre Ansprechpartner:

Sabine Schmelz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

Caroline Koenigs
Rechtsanwältin