Caroline Koenigs

Caroline Koenigs

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Koenigs berät und vertritt im Arbeitsrecht in erster Linie Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter, aber auch Arbeitnehmer. Ihre Beratung erstreckt sich sowohl auf das Individual-, als auch auf das Kollektivarbeitsrecht. Frau Koenigs unterstützt Mandanten nicht nur im Rahmen einer Prozessvertretung, sondern bereits regelmäßig im Vorfeld etwaiger Auseinandersetzungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Wirtschaftsrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht. Frau Koenigs berät hier im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten vorwiegend Gesellschafter zur Verteidigung ihrer Gesellschafterrechte gegenüber Mitgesellschaftern, Unternehmen und anderen Organen. Außerdem steht sie Unternehmen in allen arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen zu Verfügung, wie beispielsweise der Beendigung von Geschäftsführerverträgen und Fragestellungen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung.

Vita

Geboren 1994 in Oldenburg studierte Frau Koenigs Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Rahmen des Studiums erwarb sie eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung Englisch. Nach dem Referendariat in Oldenburg wurde sie 2020 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2024 ist Frau Koenigs Fachanwältin für Arbeitsrecht. Den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht hat sie 2025 ebenfalls erfolgreich absolviert und befindet sich aktuell im Verfahren zur Fachanwaltsernennung.

Mitgliedschaften

Frau Koenigs ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (www.anwaltverein.de).

Frau Koenigs ist Mitglied in der Gesellschaft Union Kaufmännischer Verein e. V. Oldenburg. Dort hatte sie bei den Gilde Junioren im Jahr 2024/25 den Vorsitz.

Kontakt:
Tel. +49 441 950 88 - 225 (Rechtsanwaltsfachangestellte O. Ago)
E-Mail: