BAG, Urteil vom 19.05.2015, Az. 9 AZR 728/13
§ 17 BEEG gibt dem Arbeitgeber das Recht, Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann. Das BAG hat nunmehr entschieden, dass eine solche Kürzung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist...