Bankrecht - Kapitalmarktrecht

Ob Bank oder Bankkunde, wir stehen Ihnen zur Seite.
Die qualifizierte bankrechtliche Interessenvertretung erfordert fachspezifische Kompetenzen hinsichtlich bankrechtlicher, wirtschaftsrechtlicher und strategischer Sachzusammenhänge. Nur dann stehen Bank und Bankkunde sich als gleichwertige Vertragspartner gegenüber.
Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen insbesondere:
• Kreditsicherungsrecht (Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, ...)
• Bankvertragsrecht
• Finanzierungsverhandlungen
• Privat- / Unternehmenssanierungen
Ihre Ansprechpartner:
Volker Starken
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht