Bestehen keine lebzeitigen Planungen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags wird das Erbe nach der sogenannten gesetzlichen Erbfolge unter den Verwandten, in der Regel den Kindern und dem Ehegatten verteilt.
Nach Angaben des Informationsdiensts des Instituts der deutschen Wirtschaft vom 19.06.2020 werden in der Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.