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Medizinrecht / Artzhaftungsrecht

Stethoskop

Seit mehreren Jahren bearbeiten wir intensiv Fälle auf dem Gebiet Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Dabei verfügen wir über theoretische und praktische Erfahrungen, medizinische Sachverhalte aufzuklären und juristisch zu bewerten.

Am 26.02.2013 ist das sogenannte "Patientenrechtegesetz" in Kraft getreten. Patientenrechte, bisher größtenteils durch die Rechtsprechung entwickelt, sind nunmehr durch eine ganze Reihe von Vorschriften (u.a. in den §§ 630 a. bis 630 h. Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich geregelt worden. In der gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr und des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller vom 23.05.2012 soll dieses Gesetz endlich für mehr Transparenz für Patienten sorgen. Nach einer in dieser Presseerklärung zitierten Studie sollen 6 von 10 Patienten ihre Rechte gar nicht oder nur unvollständig kennen. Viele Patienten würden die mangelnde oder ungenügende Information durch den Behandelnden beklagen. Das neue Patientenrechtegesetz würde nunmehr umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten bringen. In der Ärzte-Zeitung vom 10.04.2013 wird das  Patientenrechtegesetz hingegen als "Zeitfresser für viele Ärzte" bezeichnet.

Tatsächlich sind die schon vorhandenen Patientenrechte gesetzlich feiner herausgebildet worden. Durch das Patientenrechtegesetz und auch durch die bemerkenswerter Weise steigende Zahl von Haftungsfällen werden Ärzte und die verschiedenen am Markt agierenden medizinischen Einheiten u.a. ein immer größeres Maß an Dokumentation zu erfüllen haben.

Wir vertreten den (zahn-)ärztlichen Leistungserbringer in verschiedenen Organisationsformen vom Krankenhaus bis zum niedergelassenen Arzt.  Neben dem (zahn-)ärztlichen Behandler  vertreten wir auch verschiedene Apotheker.  Dabei unterstützen wir unsere Mandanten vom Praxiskaufvertrag, der Bildung von Kooperationen, bis hin zur Abwehr von Regressansprüchen.

Darüber hinaus vertreten wir auch die Patientenseite. Nach ausführlicher Erstberatung tragen wir alle Behandlungsunterlagen der beteiligten Ärzte und Nachbehandler zusammen. Wir arbeiten eng mit den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammen, um im gemeinsamen Interesse die Frage zu klären, ob ein Behandlungsfehler zum Gesundheitsschaden geführt hat. Eine Krankenversicherung hat ebenso wie der Patient Ersatzansprüche. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, uns mit Gutachten des MDK zu unterstützen. Die Führung eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer wird geklärt.

Wir sind auf verschiedensten Gebieten der Medizin tätig geworden. Hierzu gehören etwa Haftungsfälle u.a. aus den Bereichen Allgemein- und  Viszeralchirurgie, Gynokologie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Gastroentoroligie, Handchirurgie, Innere Medizin, Kardiologie, Kieferchirurgie, Kindermedizin, Krankenhaushygiene, Onkologie, Orthopädie, Plastische rekonstruktive - und ästhetische Chirurgie, Psychotherapie, Schmerztherapie, Unfallchirurgie, Urologie, Wirbelsäulenchirurgie, Zahnmedizin.         

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Christoph Schlüter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

http://arge-medizinrecht.de