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Baurecht - Architektenrecht (privates Baurecht)

Libelle einer Wasserwaage

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten, also insbesondere des Bauherrn zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu Dritten. Die in diesen Rechtsbeziehungen auftretenden Sachverhalte bringen oft eine hohe Komplexität mit sich, die häufig nur über eine hohe Spezialisierung zu einem gerechten Ergebnis geführt werden kann.

Wir beraten und vertreten verschiedene mittelständische Bauunternehmen sowie auch private Bauherrn. Dabei entwickeln und prüfen wir Bauverträge und ergänzender Regelwerke. Wir begleiten die Leistungsausführung und bearbeiten vergütungs- und mängelrelevante Themen unter Einschluss der Beratung von Verjährungssachverhalten.

Entsteht Streit über die Ausführungsqualität einer Bauleistung, stimmen wir mit unseren Mandanten die Möglickeiten einer geeigneten Beweissicherung ab. Hierzu gehört neben der Einholung eines Privatgutachtens insbesondere die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens nach den §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO).
Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit vor den ordentlichen Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit.



Ihr Ansprechpartner:

Dr. Christoph Schlüter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht