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Bankrecht - Kapitalmarktrecht

Gebäudekomplex mit Schriftzug "Bank"

Ob Bank oder Bankkunde, wir stehen Ihnen zur Seite.

 Die qualifizierte bankrechtliche Interessenvertretung erfordert fachspezifische Kompetenzen hinsichtlich bankrechtlicher, wirtschaftsrechtlicher und strategischer Sachzusammenhänge. Nur dann stehen Bank und Bankkunde sich als gleichwertige Vertragspartner gegenüber. 

Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen insbesondere:

•    Kreditsicherungsrecht (Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, ...)
•    Bankvertragsrecht
•    Finanzierungsverhandlungen
•    Privat- / Unternehmenssanierungen



Ihre Ansprechpartner:


Volker Starken
Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht