Nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.12.2014, I-15 W 256/14 (veröffentlicht in den Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, Heft Juli/August 2015, Seite 312) kann die Nutzung einer Photovoltaikanlage nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ...