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Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gebäudekomplex

Das Arbeitsrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, vielmehr gehören zu ihm eine Vielzahl europarechtlicher, verfassungsrechtlicher, privat- und öffentlich- und kollektivrechtlicher Normen. Der hohe gesellschaftliche und politische Druck auf das Arbeitsrecht erzwingt nahezu permanente und in der Regel die Materie eher verkomplizierende Rechtsänderungen.

Wir beraten mittelständische Betriebe, kirchliche und diakonische Einrichtungen, selbständige und angestellte Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei erstellen, überarbeiten und prüfen wir Arbeitsverträge von abhängig Beschäftigten bis zum Geschäftsführeranstellungsvertrag sowie alle dazugehörenden Vereinbarungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung und entwerfen Aufhebungsverträge sowie Abwicklungsvereinbarungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützen wir im Vorfeld von (Massen-)Kündigungen. Dabei berücksichtigen wir mögliche Besonderheiten, die sich etwa aus einer Schwerbehinderung, einer Mitgliedschaft im Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung, dem Mutterschutz einer Familienpflegezeit ergeben könnten.

Wir führen für unsere Mandanten bundesweit Arbeitsgerichtsprozesse. Unsere Mandanten unterstützen wir durch die Erstellung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen, Entwicklung von Altersteilzeit- und betrieblichen Alters- und Versorgungsmodellen ebenso wie bei betrieblichen Umrukturierungen und Betriebsveräußerungen.

Mit unseren Spezialisten aus dem Bereich des Gesellschafts- und Familienrechts können wir Sie umfassend auch in den Fällen beraten, in denen interdisziplinäre Probleme zu lösen sind.

Wir beraten und vertreten Handelsvertreter und Unternehmen in allen Fragestellungen des Handelsvertreterrechts. Hierzu gehören etwa Überprüfungen der Delkredereprovision, der Provisionsabrechnungen, der Beendigung von Handelsvertreterverträgen und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen.



Ihre Ansprechpartner:

Dr. Christoph Schlüter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht


Volker Starken
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Caroline Koenigs
Rechtsanwältin

Weitere Informationen unter: www.ag-arbeitsrecht.de