Zentrale: 0441 95088-0 info@simon-schubert.net

Grundstücksrecht

Für Privatpersonen

Unsere Leistungen für Privatpersonen im Grundstücksrecht:

  • Grundstückskaufverträge
  • Wohnungseigentum / Teilungserklärungen
  • Bauträgerverträge
  • Übertragungsverträge
  • Erbbaurechte
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Dienstbarkeiten (z.B. Überwegungsrechte)

Der Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrages über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist für die Beteiligten regelmäßig ein besonderer Vorgang. Mit der notariellen Beurkundungspflicht hat der Gesetzgeber die faire und rechtssichere Gestaltung und Abwicklung von Immobilienverträgen in die Verantwortung der Notare gelegt.

Gegenstand dieser Vertragsgestaltung ist regelmäßig auch eine Belastungsvollmacht, mit der der Käufer zwecks Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld am Kaufobjekt als Kreditsicherheit bestellen kann. Im Grundbuch eingetragene Lasten des Verkäufers werden regelmäßig unter Verwendung von notariellen Treuhandauflagen zur Löschung gebracht.

Als langjährig erfahrenes Notariat bereiten wir für Sie den Kaufvertrag vollständig und rechtssicher vor, über eine Belastungsvollmacht im Vertrag sichern wir die Finanzierung des Kaufpreises und nach der Beurkundung stellen wir den gesamten Vollzug der Urkunde gegenüber dem Grundbuchamt, beteiligten Banken und natürlich für Verkäufer und Käufer sicher. Gerne stehen wir den Beteiligten dabei während des gesamten Übertragungsvorgangs beratend zur Verfügung.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, Schnelligkeit und Kompetenz.

 

Für Unternehmer

Unsere Leistungen für Unternehmer im Grundstücksrecht:

  • Wohn- und Gewerbeimmobilienverträge
  • Bauträgerverträge
  • Projektverträge
  • Wohnungseigentum / Teilungserklärungen
  • Immobilienfond-Verträge (inkl. Portfoliotransaktionen)
  • Immobiliengesellschaften

Bauträger, Projektierer, Fondgesellschaften und strategische Investoren: Die Realisierung von Projekten im Bereich von Wohn- und Gewerbeimmobilien erfordert auch auf notarieller Seite eine qualifizierte Begleitung. Teilungserklärungen und Bezugsurkunden sind häufige Bestandteile der Vorgänge. Finanzierende Banken oder strategische Investoren wünschen vielfach eine frühzeitige Einbindung in die Vertragsvorbereitung. Die gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) stellen gerade für den Weiterverkauf besondere Rahmenbedingungen.

Gerne stehen wir Ihnen sowie Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern für eine frühzeitige notarielle Begleitung Ihres Projekts zu Verfügung.

Ihre Notare

Dr. Anna Simon
Notarin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht


Tel. 0441 / 950 88-0
E-Mail:
a.simon@simon-schubert.net

Volker Starken
Notar, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel. 0441 / 950 88 - 227
E-Mail:
v.starken@simon-schubert.net

Dr. Christoph Schlüter
Notar, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Tel. 0441 / 950 88 - 214
E-Mail:
c.schlueter@simon-schubert.net