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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

18.05.2021
von Dr. Christoph Schlüter
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Damit nicht nur im Notfall Andere für uns handeln können

Durch die Corona Pandemie ist uns unmittelbar vor Augen geführt worden, dass plötzlich schwere Erkrankungen auftreten können und eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigt werden können. Es ist daher zu empfehlen, für solche Situationen gewappnet zu sein, indem eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung vorbereitet werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen sie eine bestimmte Person (etwa ihren Ehepartner oder ihre Kinder) sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten als auch persönliche Angelegenheiten für Sie zu regeln. Diese Person ist dann je nach Gestaltung in der Lage für sie Entscheidungen zu treffen, also beispielsweise Überweisungen vorzunehmen, Mietangelegenheiten zu klären, vor Behörden aufzutreten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Häufig wird eine solche Vorsorgevollmacht als sogenannte Generalvollmacht erteilt, um eine umfassende Handlungsmöglichkeit zu erreichen.

Durch eine solche Vollmacht können Sie die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung verhindern. Ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nämlich dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter ihre Angelegenheiten im Ernstfall genauso gut wie ein Betreuer regeln kann.

Die Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei. Zum Nachweiszwecken sollte diese Vollmacht unbedingt schriftlich abgefasst werden. Für verschiedene Fälle bedarf es allerdings einer notariellen Beurkundung, etwa dann, wenn auch Grundstücksgeschäfte mit abgewickelt werden sollen und dürfen. Auch aus anderen Gründen ist eine notarielle Form zu empfehlen. Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen, er verschafft sich Gewissheit über die Identität des Erklärenden und trifft in der Urkunde Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Es ist eine Registrierung dieser Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer möglich. Darüber erhalten sie dann einen entsprechenden Ausweis im Scheckkartenformat. Bei plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall kann dann schnell geklärt werden, dass es für sie eine solche Vollmacht gibt.

Und was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können sie bereits jetzt regeln, ob Sie im Ernstfall bestimmte medizinische Behandlungen oder ärztliche Eingriffe durchgeführt wissen wollen oder ob sie dies diese nicht möchten. So kann etwa geregelt werden, dass alle medizinischen Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes durchgeführt, bestimmte lebensverlängernde Behandlungen im Sterbeprozess allerdings unterbleiben sollen.

Eine Patientenverfügung ist immer schriftlich zu errichten kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Dr. Schlüter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

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