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Neue Düsseldorfer Tabelle

26.01.2021
von Sabine Schmelz
Familienrecht

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg

Stand 01.01.2021

Seit dem 01.01.2021 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten.

Erneut haben sich die Unterhaltsbeträge für das laufende Jahr geändert.

Aktuell sind für das erste und zweite Kind nach Einkommensstufe 1 bis 1.900,00 € netto monatlich in der Altersstufe 1 für 0-5jährige Kinder € 283,50 monatlich zu zahlen.

Für das 6-11jährige Kind sind in der ersten Einkommensstufe € 341,50 und für 12-17jährige € 418,50 € zu zahlen.

Die ungeraden Zahlbeträge resultieren aus der Kindergelderhöhung für das erste und zweite Kind von € 15,00 und damit € 219,00 monatlich. Für das dritte Kind werden € 225,00 und ab dem vierten Kind werden jeweils € 250,00 Kindergeld gezahlt.

Die Volljährigenunterhaltsberechnung bestimmt sich nach dem Einkommen beider Eltern und ist schwieriger als der Unterhalt der Minderjährigen zu berechnen.

Der Unterhaltspflichtige sollte aufgefordert werden, den angepassten Unterhalt zu zahlen.

Sollten Sie hiermit nicht selbst erfolgreich sein, setzen wir Ihre Unterhaltsansprüche gerne durch, wie auch die detaillierte Berechnung des Volljährigenunterhaltes.

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