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Kündigung wegen Freiheitsstrafe

02.06.2015
von Volker Starken
Arbeitsrecht

Die Verurteilung eines Arbeitnehmers zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren berechtigt den Arbeitgeber regelmäßig zur fristgemäßen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

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