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Änderung der Düsseldorfer Tabelle

02.01.2017
von Maren Waruschewski
Familienrecht

Zum 01.01.2017 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt und dient als Richtlinie und Hilfsmittel, um den angemessenen Unterhalt zu ermitteln. Zum 01.01.2017 ändern sich die sogenannten „Bedarfssätze“. Während beispielsweise ein Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren bis zum 31.12.2016 einen Mindestbedarf in Höhe von monatlich 335,00 € hatte, hat es ab dem 01. Januar 2017 einen monatlichen Mindestbedarf in Höhe von monatlich 342,00 €. Da derzeit noch nicht feststeht, wie hoch die neuen Kindergeldsätze sind, steht aber noch nicht die Höhe der Zahlbeträge fest. Voraussichtlich wird das Kindergeld in 2017 für ein erstes und zweites Kind auf monatlich 192,00 €, für ein drittes Kind auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf monatlich 223,00 € erhöht werden.

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