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Aktuelles

21
Aug 2015

Schwangerschaftsdiabetes-Test wird GKV-Leistung. Merkblatt unterstützt.

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Schwangere Frauen haben künftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss, der unter anderem auf den Ergebnissen der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) basiert, fasste der gemeinsame Bundesausschuss heute in Berlin. Ein Gestationsdiabetes liegt vor, wenn ...

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21
Aug 2015

Patientenrechtegesetz: Transparenz für Patienten oder "Zeitfresser" für Ärzte?

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Am 26.02.2013 ist das sogenannte "Patientenrechtegesetz" in Kraft getreten. Patientenrechte, bisher größtenteils durch die Rechtsprechung entwickelt, sind nunmehr durch eine ganze Reihe von Vorschriften (u.a. in den §§ 630 a. bis 630 h. Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich geregelt worden. In der gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ...

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21
Aug 2015

Haftung für fehlerhafte Herzschrittmacher.

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Erhebliche Ausdehnung der Produkthaftung durch den EuGH
Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 05.03.2015 (C-503/13 und C-504/13) muss der Hersteller eines fehlerhaften Herzschrittmachers die Kosten für den notwendigen Austausch übernehmen und zwar auch dann, wenn nur der Verdacht eines Fehlers besteht. Bisher musste der Betroffene u.a. den Produktfehler nachweisen. Dieses Urteil stellt eine erhebliche Ausdehnung der Produkthaftung dar. ...

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21
Aug 2015

Haftung für Befunderhebungsfehler

21.08.2015
von Dr. Christoph Schlüter
Medizin- Arzthaftungsrecht

Grundsätzlich hat der Patient den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden nachzuweisen. Dabei ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Erstere betrifft die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Rechtsgutverletzung als solche, also für den Primärschaden des Patienten im Sinne einer Belastung seiner ...

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