Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich aktuell mit Urteil vom 18.05.2016, 5 U 1/14, mit einem wichtigen Fall zu befassen gehabt, in dem sich der Kläger jahrelang bei seinem Hausarzt im Rahmen einer Krebsvorsorgeuntersuchung hatte behandeln lassen. Die Untersuchung beinhaltete u.a. eine Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA). Der PSA-Wert erhöhte sich von Juni 2004 bis Dezember 2006 von 2,14 ng/ml auf 3,90 ng/ml. Anlass für weitere Maßnahmen sah der Hausarzt hierin nicht. Eine weitere...