Nachfolgend wollen wir verschiedene Überlegungen zusammentragen, die sich nach dem Tod eines nahen Angehörigen stellen, wobei wir uns dabei auf die Aspekte konzentrieren wollen, die wie die Verständigung naher Angehöriger oder die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens nicht unmittelbar selbsterklärend sind.
Jeder der ein Vermögen zu vererben hat, kann im Einzelfall gut beraten, seine Nachlassangelegenheiten schon zu Lebzeiten zu regeln und Übertragungen etwa an seine Kinder schon vor dem eigenen Todesfall, also mit der sogenannten „warmen Hand“ vorzunehmen.
Bestehen keine lebzeitigen Planungen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags wird das Erbe nach der sogenannten gesetzlichen Erbfolge unter den Verwandten, in der Regel den Kindern und dem Ehegatten verteilt.
Durch die Corona Pandemie ist uns unmittelbar vor Augen geführt worden, dass plötzlich schwere Erkrankungen auftreten können und eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigt werden können. Es ist daher zu empfehlen, für solche Situationen gewappnet zu sein, indem eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung vorbereitet werden.