Auch Kinder können ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden. Werden im Alter die Eltern pflegebedürftig, können sie häufig ihren Bedarf – namentlich die Kosten der Unterbringung im Pflegeheim – nicht vollständig aus eigenen Einkünften bestreiten. Die Differenz zwischen ihrem Einkommen und den Heimkosten wird meist zunächst vom Sozialamt übernommen, das sodann prüft, ...