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Ihre "externe Rechtsabteilung"
Das Unternehmensrecht umfasst die ganzheitliche Beratung von Unternehmen. Ob offene Forderungen, der Arbeitsvertrag für den neuen Mitarbeiter, Finazierungsverhandlungen mit der Bank, der Schritt in neue Märkte, die Integration neuer Vertriebskanäle oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Täglich stehen Unternehmen vor neuen rechtlichen Herausforderungen. Dann sind zielführende und effiziente Lösungen gefragt. Wir verstehen uns als die "externe Rechtsabteilung" unserer mittelständischen Unternehmensmandanten.
Die kurze Frage zwischendurch oder die strategische Entwicklungsplanung: Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für Unternehmen unterschiedlichster Branchen kennen wir unsere Mandanten und ihre speziellen Beratungsanforderungen. Nicht ohne Grund haben wir uns auf die Kernbereiche des Unternehmensrechts spezialisiert: Arbeitsrecht, Bankrecht, Forderungsmanagement sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
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Ihr Ansprechpartner:
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Volker Starken
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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