SIMON & SCHUBERT
Rechtsanwälte und Notar

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Gesellschaftsrecht - Gesellschafter und Geschäftsführer

Sie haben die Geschäftsidee, wir schaffen den rechtlichen Rahmen - von der Existenzgründung über die Expansion in neue Märkte bis zum Unternehmenskauf/-verkauf bzw. bis zur Unternehmensnachfolge. Ebenso begleiten wir Sie beim Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Ganz nach dem Motto:

"Aus guten Ideen erfolgreiche Unternehmen machen!"

Ob Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Partnerschaft) oder Kapitalgesellschaft (UG haftungsbeschränkt, GmbH, AG), die Gesellschaft ist die zentrale rechtliche Basis eines Unternehmens. Gerade deshalb ist das Gesellschaftsrecht im Interesse eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs von besonderer Bedeutung.


Unsere besonderen Beratungsschwerpunkte:

Gesellschaften

  • Satzungsgestaltung
  • Kapitalerhöhung
  • Aufnahme / Austritt von Gesellschaftern
  • Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Gründung von Tochterunternehmen
  • Expansionsberatung national und international
  • Unternehmenskäufe / -verkäufe (M & A)
  • Unternehmens- / Projektfinanzierung

 

Gesellschafter

  • Beratung zu Rechten und Pflichten aus der Gesellschafterstellung
  • Gesellschafterhaftung
  • Streitigkeiten unter Mitgesellschaftern
  • Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen
  • Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung zum Unternehmertestament

 

Geschäftsführer

  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Geschäftsführerhaftung
  • Haftungs- /Risikoanalysen
  • Streitigkeiten mit der Gesellschaft bzw. Gesellschaftern

 

Unternehmensgründer

  • Rechtsformwahl
  • Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Beratung zu Gründungsfinanzierungen

 

Unsere Mandanten sind

  • Maschinen- und Anlagenbauer
  • Handelsunternehmen
  • Handwerker, Hersteller und Dienstleister
  • Automobilzulieferer
  • Software- und E-Business-Unternehmen
  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaften)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)

 



Gesellschafter und Geschäftsführer

Geschäftsführer haben zahlreiche Rechte und noch viel mehr Pflichten. Ihrem Handeln steht regelmäßig die persönliche Haftung zur Seite.


Schon dem Geschäftsführeranstellungsvertrag sollte daher von Anfang an besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Über ihn lassen sich Aufgaben und Erwartungen definieren aber auch die Haftung begrenzen.

Immer häufiger sehen sich Geschäftsführer Haftungsansprüchen z.B. aus fehlerhafter Geschäftsführung oder dem Gesichtspunkt der Durchgriffshaftung ausgesetzt. Auch Insolvenzverwalter versuchen auf diesem Wege immer wieder zusätzliches Geld zur Masse zu erzielen.

In vielen Fällen erstrecken sich diese Ansprüche dabei auch auf Gesellschafter, z.B. aus faktischer Geschäftsführung oder einem existenzvernichtenden Eingriff.

Die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht. Unsere umfangreiche Beratungs- und Prozesserfahrung stellen wir Ihnen gerne bundesweit zur Verfügung.


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Ihre Ansprechpartner:

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Volker Starken

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rolf Brüninghaus

Notar
Rechtsanwalt