SIMON & SCHUBERT
Rechtsanwälte und Notar

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Gerichtsfach Nr. 16
Erbrecht und Nachfolgeregelung

Das Erbrecht regelt die Vermögens- und Rechtsnachfolge im Todesfall und zählt wegen seiner Komplexität zu den kompliziertesten Rechtsgebieten. Wir helfen unseren Mandanten bei der Nachlaßplanung und entwerfen, besprechen oder beurkunden Testamente, Erbverträge, Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge, Altersvorsorge-
vollmachten oder Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen.

Wenn hochkomplexe erbschaftssteuerliche Probleme zu beachten sind, kooperieren wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Im Erbfall unterstützen wir unsere Mandanten u. a. bei der Nachlassabwicklung, bei der Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und bei Pflichtteilsrechten. Im Interesse unserer Mandantschaft legen wir besonderen Wert darauf, so intensiv wie möglich an der Herbeiführung einverständlicher Regelungen zu arbeiten, bei dem Scheitern dieser Bemühungen aber mit der notwendigen Entschlossenheit, die erforderlichen Maßnahmen bis hin zur Inanspruchnahme der Gerichte zu ergreifen.


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Ihre Ansprechpartner:

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Dr. Anna Simon

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

 

Gisela Draak

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht