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Ob Bank oder Bankkunde, wir stehen Ihnen zur Seite.
Die qualifizierte bankrechtliche Interessenvertretung erfordert fachspezifische Kompetenzen hinsichtlich bankrechtlicher, wirtschaftsrechtlicher und strategischer Sachzusammenhänge. Nur dann stehen Bank und Bankkunde sich als gleichwertige Vertragspartner gegenüber.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Kreditsicherungsrecht (Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, ...)
- Bankvertragsrecht
- Finanzierungsverhandlungen
- Privat- / Unternehmenssanierungen
Unsere Referenz:
Rechtsanwalt Volker Starken ist seit 1997 Dozent für Bankrecht der Frankfurt School of Finance and Management, seit 2003 Mitglied des Prüfungsausschusses "Geprüfte(r) Bankfachwirt(in) der IHK Oldenburg und seit 2009 Dozent für Wirtschaftsrecht des Bankcollegs der Raiffeisen- und Volksbanken.
Aus seiner langjährigen Tätigkeit im Kreditsicherungsrecht verfügt Rechtsanwalt Volker Starken über umfassende Beratungs- und Prozesserfahrungen, und auch kennt er die gerade im Bankrecht wichtigen internen Entscheidungsprozesse. Selbst schwierigste Engagements können von ihm daher vielfach noch erfolgreich umstrukturiert werden.
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Ihr Ansprechpartner:
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Volker Starken
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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