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Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
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Das Arbeitsrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, vielmehr gehören zu ihm eine Vielzahl europarechtlicher, verfassungsrechtlicher, privat- und öffentlich- und kollektivrechtlicher Normen. Der hohe gesellschaftliche und politische Druck auf das Arbeitsrecht erzwingt nahezu permanente und in der Regel die Materie eher verkomplizierende Rechtsänderungen. Wir beraten mittelständische Betriebe, selbständige und angestellte Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Wir entwerfen Arbeits- und Aufhebungsverträge, überprüfen Betriebsvereinbarungen und Kündigungen und helfen bei der Entwicklung von Altersteilzeit- und betrieblichen Alters- und Versorgungsmodellen ebenso wie bei Firmenstrukturierungen und Betriebsveräußerungen. Mit unseren Spezialisten aus dem Bereich des Gesellschafts- und Familienrechts können wir Sie umfassend auch in den Fällen beraten, in denen interdisziplinäre Probleme zu lösen sind, wie bei der Beendigung einer Gesellschafter- geschäftsführertätigkeit oder bei der Aufhebung von Ehegattenarbeitsverträgen.
Wir unterstützen darüber hinaus Handelsvertreter und Unternehmen in allen Fragestellungen des Handelsvertreterrechts. Hierzu gehören etwa Überprüfungen der Delkredere Provision, der Provisionsabrechnungen, der Beendigung von Handelsvertreterverträgen und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen.
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Ihre Ansprechpartner:
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Dr. Christoph Schlüter
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht
Volker Starken
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Laura-J. Valentin
Rechtsanwältin
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