SIMON & SCHUBERT
Rechtsanwälte und Notar

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Notariat

Seit Bestehen der Sozietät ist in unserem Büro ein Notariat eingerichtet.

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist, anders als der Rechtsanwalt, nicht der Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater der Beteiligten. Im Rahmen seines Amtes obliegt ihm die unbedingte Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle ihm bei seiner Berufsausübung bekannt gewordenen Angelegenheiten.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Beurkundung von Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften, Testamenten, Erb- und Eheverträgen. Darüber hinaus nimmt der Notar auch die Beglaubigung von Unterschriften vor.

Durch unsere langjährige Notariatspraxis haben wir Lösungen für eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen entwickelt. Ansprechpartner in Notariatsangelegenheiten sind Herr Notar Brüninghaus sowie die Notariatsmitarbeiterinnen Frau Heich und Frau Reil.


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Ihr Ansprechpartner:

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Rolf Brüninghaus

Notar
Rechtsanwalt