Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs
Das BAG hat nunmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.6.2013 Rs. C-415/12 – “Brandes“) bestätigt, dass eine Kürzung des Urlaubs bei Wechsel von Voll- in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen nicht möglich ist. Zuvor hatte der EuGH entschieden, dass eine solche Kürzung eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten sei.