Partner Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
Schwerpunkte Frau Dr. Simon ist in allen Bereichen des Familienrechts und Erbrechts tätig. Sie berät und begleitet unsere Mandanten in außergerichtlichen Angelegenheiten, Gerichtsverfahren und gestaltet mit Ihnen erb- und familienrechtliche Verträge.
Weitere Schwerpunkte in der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Dr. Simon liegen im Gesellschaftsrecht, hier vor allem an den Schnittstellen zum Familienrecht und zu erbrechtlichen Fragestellungen. Ihr besonderes Augenmerk richtet sie auf eine produktive themenübergreifende Zusammenarbeit sowohl mit den weiteren Spezialisten unserer Kanzlei wie auch mit Ihren steuerlichen oder sonstigen Beratern, um Ihnen eine umfassende Betreuung zu gewährleisten.
Vita Geboren 1972 in Berlin, studierte Frau Dr. Simon in Saarbrücken und Kiel. Während des Referendariats in Oldenburg promovierte sie über ein strafrechtliches Thema bei Herrn Professor Horn in Kiel. Sie war an den Universitäten in Kiel und Bremen als Korrekturassistentin tätig. Seit 2001 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht. Frau Dr. Simon kommentiert aktuelle familien- und erbrechtliche Urteile für den juris-Praxis-Report, eine online-Zeitschrift der juris GmbH als einer der größten juristischen Datenbanken. Sie engagiert sich in der Anwaltsfortbildung und erstellt praxisrelevante Aufsätze für ein Online-Anwaltszertifikat. Außerdem arbeitet sie als Autorin an einem Fachkommentar zum Familienverfahrensrecht, dem Handkommentar Kemper/Schreiber, der im Nomos-Verlag erscheint. An der Universität Bielefeld unterrichtete sie am Institut für Anwaltsrecht Studierende und Referendare im Rahmen eines Kompaktkurses zum Familienrecht.
Mitgliedschaften Frau Dr. Simon ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV www.anwaltverein.de), dort gehört sie der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht an.
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