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BAG "Christliche Gewerkschaften der Zeitarbeit müssen Gehälter nachbezahlen." |
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Das Bundesarbeitgericht hat in einer Entscheidung aus Dezember 2010 bestätigt, dass die "Christliche Gewerkschaft" keine tariffähige Gewerkschaft ist. In der Folge ist auch die Bezahlung nach den eher unchristlichen Tarifvergütungen unwirksam und den Zeitarbeitern steht auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre die Nachbezahlung der Differenz zu den in den Einsatzbetrieben üblichen Vergütungen zu.
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