Auch Kinder, die volljährig sind, haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Anders als beim Unterhalt minderjähriger Kinder richtet sich aber der sogenannte Bedarf des Kindes nicht mehr ausschließlich nach dem Einkommen eines Elternteils. Ab Volljährigkeit wird der Bedarf des Kindes in der Regel anhand der zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ermittelt. Der Anspruch auf Zahlung des so ermittelten Unterhalts in bar richtet sich dann auch gegen beide Elternteile, selbst wenn...